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Detective Condor| Astor
Unsere oberste Devise: absolute Diskretion
Konferenz der Detektive und internationale Flaggen
Meine Detektei - Ihr Partner - Bundesweit - Weltweit
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Klarheit bei den Kosten:


Ihr Einfluss auf die Kosten!

Wir gewährleisten, durch ständige Berichterstattung (telefonisch und schriftlich) Ihre persönliche Einflussnahme auf den Aufwand.

Detektivarbeit ist eine Personaldienstleistung, die nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand abgerechnet wird. So werden individuell vereinbarte Stunden- und Kilometersätze je Detektiv und Einsatzwagen berechnet.

Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch, unverbindlich und kostenfrei.

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Neutralen Rechnungsstellung, damit eine absolute Diskretion in Ihrer Buchhaltung gewährleistet ist.


Erstattung von Detektivkosten

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus
der Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits erforderlich ist und im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne vom Paragraph 91, 1 ZPO
war. OLG Koblenz, 24.10.90, AZ 14 NW 671/90

U.a. haben der erste Senat des OLG Zweibrücken (Az 1 W 13/78) und die OLG´s Hamm (15 W 405/68), Braunschweig (3 W 10/74) und München (W 1234/76) in ihren Urteilen Detektivkosten
als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 abs. 1 Satz 1 ZPO).

[siehe auch Gerichtsurteile].